Sozialdienst Der Sozialdienst ergänzt die ärztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus mit Hilfen für Patienten, die durch ihre Erkrankung oder Behinderung, persönliche und soziale Probleme haben und sich damit auch auf das weitere Leben auswirken. Der Sozialdienst berät in sozialrechtlichen Fragen, die mit dem Krankenhausaufenthalt in Zusammenhang stehen und vermittelt gegebenenfalls an Leistungsträger, die zur Auskunft und Beratung verpflichtet sind. Der Sozialdienst wird tätig bei der Vorbereitung der Entlassung, bei der Sicherung der Nachsorge und im Bereich der medizinischen Rehabilitation. - Klärung der nachstationären Versorgung bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit, Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung, Beantragung einer Pflegestufe, Beantragung Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt
- Vermittlung "Betreutes Wohnen"
- Hilfe bei einer Heimunterbringung
- Beantragung und Organisation von Anschlussheilbehandlungen (AHB)
- Beantragung onkologischer Nachsorgeleistungen
- Beratung zur Antragstellung Schwerbehindertenausweis
- Hilfe zur Abklärung rechtlicher Angelegenheiten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsanregung)
- Hilfen in schwierigen sozialen Situationen (Schulden, Sucht, Obdachlosigkeit, etc.)
- Soziale Integration (Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen)
Eine Kontaktaufnahme zwischen Sozialdienst und Patient bzw. Angehörigen kann durch die jeweilige Station vermittelt werden oder ist telefonisch möglich.
Alles Gute für Ihre Gesundheit wünscht Ihnen das Team des Sozialdienstes
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